Welche rechtlichen Prüfungen sind beim Kauf eines Grundstücks in Spanien erforderlich?
Der Kauf eines Grundstücks in Spanien erfordert eine gründliche rechtliche Prüfung, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Hier sind die wesentlichen Prüfungen, die Ihr Anwalt durchführen muss:
1. Bodenklassifizierung (clasificacion del suelo). Prüfen, ob das Grundstück städtisch (urbano), urbanisierbar (urbanizable) oder ländlich (rustico) ist. Nur städtisches Land hat garantierte Baurechte mit bestehender Infrastruktur. Ihr Anwalt sollte ein certificado urbanistico vom Rathaus einholen, das die genaue Klassifizierung und die zulässigen Bauparameter bestätigt.
2. Bauparameter. Maximale Bebauungsfläche (edificabilidad), maximale Höhe, zulässige Geschosszahl, Grenzabstände (retranqueos) und Gestaltungseinschränkungen prüfen. Diese Parameter definieren genau, was auf dem Grundstück gebaut werden darf.
3. Nota simple (Grundbuchauszug). Dieses Dokument des Registro de la Propiedad bestätigt Eigentum, Grenzen, Fläche und etwaige Lasten, Hypotheken oder Belastungen. Unerlässlich zur Überprüfung, dass der Verkäufer einen einwandfreien Titel und das Recht zum Verkauf hat.
4. Katasterreferenz. Grundbuchinformationen mit dem Catastro abgleichen, um die Übereinstimmung von Grenzen und Fläche zu prüfen. Abweichungen sind in Spanien häufig und müssen vor dem Kauf geklärt werden.
5. Infrastrukturanschlüsse. Bei städtischen Grundstücken prüfen, ob Wasser, Strom, Kanalisation und Straßenzugang an der Grundstücksgrenze verfügbar sind. Bei ländlichen Grundstücken die Kosten und Machbarkeit der Anschlüsse bewerten, die 10.000-30.000 € zu den Projektkosten hinzufügen können.
6. Umwelt- und Denkmalschutzauflagen. Geschützte Zonen (zonas verdes, areas protegidas), Hochwassergebiete, archäologische Stätten oder geschützte Gebäude in der Nähe prüfen, die die Bebauung einschränken oder verhindern könnten.
7. Schulden und Steuern. Sicherstellen, dass keine ausstehenden IBI-Steuern, Gemeinschaftsschulden oder Urbanisierungsabgaben (cuotas de urbanizacion) mit dem Grundstück verbunden sind, da diese bei Nichtbegleichung auf den Käufer übergehen.