Digitaler Nomade

Remote worker with laptop and passport at seaside café, planning visa travel

Wer ist für ein Digitalnomaden-Visum in Spanien berechtigt?

Dieses Visum richtet sich an ausländische Staatsangehörige, die aus der Ferne für Unternehmen arbeiten möchten, die außerhalb Spaniens ansässig sind, und dabei ausschließlich Computer-, Telematik- oder Telekommunikationsmittel verwenden.

Ausländische Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag dürfen nur für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens arbeiten. Selbstständige können auch Dienstleistungen für Unternehmen in Spanien erbringen, sofern diese Tätigkeiten nicht mehr als 20 % ihrer Gesamttätigkeit ausmachen.

Zur Erlangung dieses Visums müssen Antragsteller einen Hochschul- oder Aufbaustudienabschluss einer anerkannten Universität, einer Berufsfachschule oder einer renommierten Business School vorweisen oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung nachweisen.

Die folgenden Familienangehörigen des Fernarbeiters können ebenfalls ein solches Visum beantragen:

  • Der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  • Minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die wirtschaftlich abhängig vom Fernarbeiter sind und keinen eigenen Hausstand gegründet haben.
  • Eltern, die finanziell vom Fernarbeiter abhängig sind.

Bei der Visumsbeantragung ist außerdem die Beantragung einer Ausländeridentifikationsnummer NIE (NIE, spanische Steueridentifikationsnummer für Ausländer) erforderlich.


Erforderliche Unterlagen für das Digitalnomaden-Visum

Allgemeine Unterlagen (für den internationalen Fernarbeiter und seine Familienangehörigen):

  • Nationales Visumantragsformular Jeder Antragsteller oder sein Vertreter muss alle Abschnitte des Visumantragsformulars ausfüllen und unterschreiben.
  • Aktuelles Foto. Ein aktuelles, farbiges Passbild vor hellem Hintergrund, frontal aufgenommen, ohne dunkle Brillen, Reflexionen oder Gegenstände, die das Gesicht verdecken.
  • Gültiger Reisepass. Original und Kopie der Seiten mit biometrischen Daten. Der Reisepass muss mindestens ein Jahr gültig sein und zwei leere Seiten enthalten. Reisepässe, die vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert.
  • Führungszeugnis. Antragsteller über 18 Jahre müssen das Original und eine Kopie eines Führungszeugnisses vorlegen, das von dem/den Aufenthaltsstaat(en) der letzten zwei Jahre ausgestellt wurde, sowie eine eidesstattliche Erklärung über kein Vorliegen von Vorstrafen in den letzten fünf Jahren.
  • Nachweis des Wohnsitzes in der konsularischen Zuständigkeit. Antragsteller müssen ihren rechtmäßigen Wohnsitz in dem Land nachweisen, in dem sie den Antrag einreichen.
  • Identitätsnachweis des Vertreters. Wenn das Visum durch einen Vertreter beantragt wird, ist eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Vertreters sowie eine notariell beglaubigte Vollmacht oder ein gleichwertiges Dokument vorzulegen. Die Originale werden bei der Einreichung vorgelegt.
  • Bezahlung der Visumgebühr. Bezahlung der nationalen konsularischen Visumgebühr in Höhe von 80 Euro, bar oder auf andere vom Konsulat akzeptierte Weise. Die Gebühr wird nur erstattet, wenn das Konsulat für die Nichtausstellung verantwortlich ist.
  • Krankenversicherung. Original und Kopie einer Bescheinigung einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung, abgeschlossen bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, die alle im spanischen öffentlichen Gesundheitssystem enthaltenen Risiken abdeckt.

Spezifische Unterlagen für internationale Fernarbeiter:

  • Firmenbescheinigung, aus der hervorgeht:
    • Für Angestellte: Beschäftigungsdauer (mindestens drei Monate) und ausdrückliche Genehmigung zur Fernarbeit.
    • Für Selbständige: Dauer des vertraglichen Verhältnisses (mindestens drei Monate) sowie die Bedingungen, unter denen die berufliche Tätigkeit remote ausgeübt wird.
  • Auszug aus dem Handelsregister (oder gleichwertiges Dokument im jeweiligen Land), aus dem das Gründungsdatum des Unternehmens (mindestens ein Jahr) und die Art der Tätigkeit hervorgehen.
  • Verantwortliche Erklärung (des Unternehmens oder des Selbständigen), die die Erfüllung der Sozialversicherungsobliegenheiten vor Beginn der beruflichen Tätigkeit bestätigt.
    • Für Angestellte: Nachweis der Anmeldung des Unternehmens bei der spanischen Sozialversicherung und Nachweis der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers.
    • Für Selbständige: Nachweis der Anmeldung beim RETA (RETA, System für Selbständige in Spanien).
    • Liegt ein internationales Sozialversicherungsabkommen vor, das eine vorübergehende Absicherung in Spanien ermöglicht, muss ein Sozialversicherungsnachweis von der zuständigen Institution im Herkunftsland ausgestellt werden.

Nachweis finanzieller Mittel

  • Für den Fernarbeiter: ein Betrag, der mindestens 200 % des interprofessionellen Mindestlohns (SMI, spanischer Mindestlohn) pro Monat entspricht.
  • Für Familienangehörige: mindestens 75 % des SMI für das erste Familienmitglied und 25 % des SMI für jedes weitere Familienmitglied.

Der Nachweis finanzieller Mittel kann durch jedes gültige Mittel erbracht werden, z. B. Arbeitsvertrag, verbindliches Stellenangebot oder kommerzieller Vertrag für selbständige Tätigkeiten. Eigentum, Rechtmäßigkeit und Verfügbarkeit der als Nachweis verwendeten Mittel müssen belegt werden.

Nachweis von Qualifikationen oder Berufserfahrung: Original und Kopie eines Hochschul- oder Aufbaustudiums einer anerkannten Institution oder Unterlagen, die mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer ähnlichen Position belegen, die für die angestrebte internationale Fernarbeit erforderlich ist. Die Erfahrung muss der für die zugelassene Fernarbeit erforderlichen Qualifikation entsprechen.


Jeder Antragsteller, ob Fernarbeiter oder Familienmitglied, muss vor der Visumsbeantragung eine NIE erhalten.

Alle Unterlagen müssen im Original und in Kopie eingereicht werden, geordnet in zwei getrennten Gruppen (Originale werden dem Antragsteller zurückgegeben).

Ein Remote-Work-Visum wird nicht erteilt, wenn die Bedingungen des Antrags denen eines Intra-Unternehmens-Transfers entsprechen.


Unterlagen für Familienangehörige

Unterlagen für Familienangehörige internationaler Fernarbeiter:

  • Nachweis der familiären Beziehung: Geburts- oder Heiratsurkunden, Bescheinigung einer eingetragenen Partnerschaft oder ein anderes Dokument, das eine nicht eingetragene Partnerschaft nachweist, mit Apostille, falls erforderlich.
  • Für volljährige Kinder: Unterlagen, die die wirtschaftliche Abhängigkeit und den Familienstand nachweisen, mit Apostille, falls erforderlich.
  • Für Eltern: Unterlagen, die die Abhängigkeit vom Arbeitnehmer belegen.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist für ein Digitalnomaden-Visum in Spanien berechtigt?

Das Visum richtet sich an Ausländer, die aus der Ferne für Unternehmen oder Kunden außerhalb Spaniens arbeiten. Es muss nachgewiesen werden, dass ein Hochschulabschluss oder mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer ähnlichen Position vorliegen. Selbständige dürfen für spanische Unternehmen arbeiten, sofern dies nicht mehr als 20 % ihrer Gesamttätigkeit ausmacht.

Kann ich mit einem Digitalnomaden-Visum für spanische Unternehmen arbeiten?

Angestellte — nein: der Arbeitsvertrag darf nur mit ausländischen Unternehmen bestehen. Selbständige (Freelancer) dürfen Aufträge von spanischen Kunden annehmen, sofern dies nicht mehr als 20 % ihres Gesamteinkommens ausmacht. Ein Verstoß gegen diese Bedingung kann zur Annullierung des Visums führen.

Können Familienangehörige mit dem Digitalnomaden mitziehen?

Ja. Neben dem Hauptantragsteller können mitziehen: Ehepartner oder eingetragener Partner, minderjährige Kinder, volljährige wirtschaftlich abhängige Kinder sowie finanziell abhängige Eltern. Jedes Familienmitglied reicht eigene Unterlagen ein.

Welches Mindesteinkommen ist erforderlich, um ein Digitalnomaden-Visum zu erhalten?

Der Hauptantragsteller muss ein Einkommen von mindestens 200 % des spanischen interprofessionellen Mindestlohns (SMI) pro Monat nachweisen — ungefähr 2.650–2.800 € pro Monat zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels. Für jedes Familienmitglied werden zusätzlich 75 % des SMI für das erste und 25 % des SMI für jedes weitere Familienmitglied hinzugefügt. Das Einkommen wird durch Arbeitsvertrag, Angebot oder kommerzielle Verträge bestätigt.

Ist es notwendig, bei der Beantragung eines Digitalnomaden-Visums eine NIE zu erhalten?

Ja. Jeder Antragsteller — sowohl der Arbeitnehmer als auch jedes Familienmitglied — muss vor oder gleichzeitig mit der Visumsbeantragung eine NIE (NIE) erhalten. Die NIE wird beim spanischen Konsulat oder direkt in Spanien mit einem Termin bei der Polizeidienststelle ausgestellt.

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